Unterhaltsvorschuss Stadt Bad Oeynhausen

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss Stadt Bad Oeynhausen

   
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
  • hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelsatzverordnung erhält und
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Kind und der allein erziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.

      

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Spielen, lernen & erleben, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Kursleitung/Ansprechperson

Herr Jürgen Enns
Telefon: 05731 14-4528
E-Mail: j.enns@badoeynhausen.de

Herr Arndt Stienekemeier
Telefon: 05731 14-4518
E-Mail: a.stienekemeier@badoeynhausen.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Herrn Enns oder Herrn Stienekemeier

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Bad Oeynhausen, Bereich Jugend und Sport

Steinstraße 20
32547 Bad Oeynhausen

Durchführende Organisation

Jugendamt Stadt Bad Oeynhausen

Steinstr. 20
32543 Bad Oeynhausen

Name Kontaktperson

Jürgen Enns und Arndt Stienekemeier

Telefon

Email

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Trägerschaft

Stadt Bad Oeynhausen

Ostkorso 8
32543 Bad Oeynhausen

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Link Träger