Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen.
Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes. |
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Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden - Kosten
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Frau Friedrich, Tel.: 0571/ 807- 24790
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