Kindertagespflege Stadt Bad Oeynhausen
Beratung
Kindertagespflege Stadt Bad Oeynhausen
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. Eine geringe Anzahl an Kindern wird in den Wohnräumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut. Sie ermöglicht es somit auch intensiv auf einzelne Kinder einzugehen. Besonders Kinder unter drei Jahren benötigen viel Zuwendung und Aufmerksamkeit, um eine verlässliche Bindung zu ihrer Betreuungsperson aufbauen zu können. Wärme, Nähe und Geborgenheit bieten dem Kind die Sicherheit, die es für eine gesunde Entwicklung benötigt.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und der institutionellen Betreuung gleichgestellt. Sie wird durch geeignete Tagesmütter und Tagesväter geleistet und dient der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, vor allem von Kleinkindern.
Um diese Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGBVIII) durch das Jugendamt voraus. Dazu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden. (Informationsblatt zur Tagespflege)
Die Stadt Bad Oeynhausen möchte die Kindertagespflege quantitativ und vor allem auch qualitativ ausbauen, um die frühkindliche Förderung in dieser Betreuungsform zu verbessern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Für die ersten Schritte in diese Richtung hat die Stadt Bad Oeynhausen am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen. Die daraus gewonnen Erfahrungen baut die Stadt in Zukunft weiter aus.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und der institutionellen Betreuung gleichgestellt. Sie wird durch geeignete Tagesmütter und Tagesväter geleistet und dient der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, vor allem von Kleinkindern.
Um diese Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGBVIII) durch das Jugendamt voraus. Dazu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden. (Informationsblatt zur Tagespflege)
Die Stadt Bad Oeynhausen möchte die Kindertagespflege quantitativ und vor allem auch qualitativ ausbauen, um die frühkindliche Förderung in dieser Betreuungsform zu verbessern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Für die ersten Schritte in diese Richtung hat die Stadt Bad Oeynhausen am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen. Die daraus gewonnen Erfahrungen baut die Stadt in Zukunft weiter aus.
Informationen und Vordrucke
Regeln zur Kindertagespflege Satzung zur Kindertagespflege in Bad Oeynhausen (mit Wirkung vom 31.07.2016)
Grundinformationen zur Tagespflege Informationsblatt zur Tagespflege
Informationen und Anträge für Eltern Leitfaden für ElternAntrag für Eltern
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Kindertagespflege, Spielen, lernen & erleben
Kursleitung/Ansprechperson
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wo?
Kindertagespflege Bad Oeynhausen
Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen
32545 Bad Oeynhausen
Durchführende Organisation
Jugendamt Bad Oeynhausen
Ostkorso 5
32543 Bad Oeynhausen
32543 Bad Oeynhausen
Name Kontaktperson
Elke Vortmeyer
Telefon
Alle Angebote dieses Anbieters
Trägerschaft
Stadt Bad Oeynhausen
Ostkorso 8
32543 Bad Oeynhausen
32543 Bad Oeynhausen
Art des Trägers
Öffentlicher Träger