Beurkundungsstelle

Sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, beurkunden wir z.B. die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder die Mutterschaftsanerkennung. Leben Eltern getrennt, kann der unterhaltspflichtige Elternteil hier die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für das Kind beurkunden (Unterhaltstitel). Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen können. Zudem ist immer die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises notwendig (Personalausweis oder Nationalpass). Alle Beurkundungen erfolgen beim Jugendamt kostenfrei.
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Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Urkundspersonen: Frau Krahn Telefon: 0211-89-98923, E-Mail: judith.krahn@duesseldorf.de, Frau Schab Telefon: 0211-89-98898, E-Mail: claudia.schab@duesseldorf.de |
- Wo
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Beistandschaft - Beurkundungsstelle
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Urkundspersonen: Frau Kohl und Herr Thorborg
Wo
Beistandschaft - Beurkundungsstelle
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Wann
Termin nur nach Vereinbarung, mittwochs geschlossen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Beistandschaft |
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Name Kontaktperson: | Annette Merten |
E-Mail-Adresse: | beistandschaft@duesseldorf.de |
Telefon: | 0211 - 89 98 924 |
Angebot von
Beistandschaft
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
In Kooperation mit
Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Familienförderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf