Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg

Das Standesamt ist auch in Fragen des Kindschaftsrechts zurständig.
- Möchten Sie ihren Vor- und Familiennamen ändern ist dies nur schriftlich durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.
- Sind Eltern nicht verheiratet kann nach der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden.
- Möchten nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben, können Sie sich beim Standesamt oder der Beistandschaft zwecks einer gemeinsamen Sorgeerklärung beraten lassen.
Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde. |
- Wo
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Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg - Kosten
Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde.
- Kontakt
Heike Rumpf: h.rumpf@arnsberg.de
Simone Schüttler: s.schuettler@arnsberg.de
Britta Schulze: b.schulze@arnsberg.de
Regina Maudrich: r.maudrich@arnsberg.de
Wo
Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Wann
Sprechstunde der Infostelle des Standesamtes
- Montags - Freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
- Weitere Termine nach Absprache
Telefonisch erreichbar unter: 02932/201-1240 oder per Mail:
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Arnsberg - Standesamt |
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Name Kontaktperson: | Wolfgang Osterhaus |
E-Mail-Adresse: | standesamt@arnsberg.de |
Telefon: | 02932 201 1240 |
Angebot von
Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19, 59821 Arnsberg
In Kooperation mit
Stadt Arnsberg - Bürgerservice
Alter Markt 19, 59821 Arnsberg