Stadt Arnsberg - Standesamt Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg

  • 0 bis 1 Jahre

Das Standesamt ist auch in Fragen des Kindschaftsrechts zurständig. 

  • Möchten Sie ihren Vor- und Familiennamen ändern ist dies nur schriftlich durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.
  • Sind Eltern nicht verheiratet kann nach der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden.
  • Möchten nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben, können Sie sich beim Standesamt oder der Beistandschaft zwecks einer gemeinsamen Sorgeerklärung beraten lassen.

Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten

​Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde.

Wo
Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Kosten

​Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde.

Kontakt

Heike Rumpf:         h.rumpf@arnsberg.de

​Simone Schüttler:  s.schuettler@arnsberg.de

Britta Schulze:       b.schulze@arnsberg.de

Regina Maudrich:   r.maudrich@arnsberg.de

Zum Anbieter

Wo

Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg

Wann

​Sprechstunde der Infostelle des Standesamtes

  • Montags - Freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Weitere Termine nach Absprache

Telefonisch erreichbar unter: 02932/201-1240 oder per Mail:

 

 


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Arnsberg - Standesamt
Name Kontaktperson: Wolfgang Osterhaus
E-Mail-Adresse: standesamt@arnsberg.de
Telefon: 02932 201 1240

Angebot von

Stadt Arnsberg - Standesamt

Alter Markt 19, 59821 Arnsberg

In Kooperation mit

Stadt Arnsberg - Bürgerservice

Alter Markt 19, 59821 Arnsberg


nach oben>