Beurkundungen
Beratung
Beurkundungen
Die Urkundspersonen beim Jugendamt des Kreises Coesfeld sind unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- notwendige Zustimmungen,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis, zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
- Sorgeerklärung,
zu beurkunden.
Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Weitere Angebote
Link zum Angebot
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Weitere Angaben zur Anmeldung
Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Termin vereinbaren:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo?
Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaft
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
Durchführende Organisation
Kreis Coesfeld, Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
Telefon
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Trägerschaft
Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Strasse 7
48653 Coesfeld
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Art des Trägers
Öffentlicher Träger