Beurkundungen

Beratung

Beurkundungen

Die Urkundspersonen beim Jugendamt des Kreises Coesfeld sind unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • notwendige Zustimmungen,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis, zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
  • Sorgeerklärung,

zu beurkunden.
​Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote

Link zum Angebot

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Termin vereinbaren:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo?

Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaft

Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

Durchführende Organisation

Kreis Coesfeld, Jugendamt

Schützenwall 10
48653 Coesfeld

Telefon

Email

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Trägerschaft

Kreis Coesfeld

Friedrich-Ebert-Strasse 7
48653 Coesfeld

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Email

Link Träger