Sorgeerklärung Negativbescheinigung
Sorgeerklärung Negativbescheinigung
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.
Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Jugendamt angefordert werden. Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge
für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden. Die Erklärung kann schon vor der Geburt abgegeben werden.
Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Für die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein Termin erforderlich.
Wann?
Termin(e)
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo?
Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaften
48653 Coesfeld
Durchführende Organisation
Kreis Coesfeld, Jugendamt
48653 Coesfeld
Telefon
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