Sorgeerklärung Negativbescheinigung

Beratung

Sorgeerklärung Negativbescheinigung

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.
Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Jugendamt angefordert werden. Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge
für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden. Die Erklärung kann schon vor der Geburt abgegeben werden.

Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote

Link zum Angebot

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Für die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein Termin erforderlich.

Wann?

Termin(e)

Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo?

Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaften

Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

Durchführende Organisation

Kreis Coesfeld, Jugendamt

Schützenwall 10
48653 Coesfeld

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