Unterhaltvorschuss (Enger, Spenge, Rödinghausen, Hiddenhauen, Vlotho, Kirchlengern)

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Unterhaltvorschuss (Enger, Spenge, Rödinghausen, Hiddenhauen, Vlotho, Kirchlengern)

Leben Elternteile getrennt voneinander, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Wenn dieser Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann das Kind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.

Seit dem 01.07.2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass

  • das Kind keine SGB II-Leistungen erhält,
  • das Kind zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss keine SGB II-Leistungen mehr benötigt
  • oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto erzielt.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2023:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 187,00 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 252,00 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338,00 Euro monatlich.

Was?

Art des Angebots

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Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

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Kursleitung/Ansprechperson

Schneeberg
Unterhaltsvorschuss (Hiddenhausen, Rödinghausen, Spenge) - Ansprechpartnerin für Antragstellung
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Weidenhammer
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Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Kreis Herford - Soziale Dienste

Amtshausstraße 3
32051 Herford

Durchführende Organisation

Kreis Herford - Soziale Dienste

Amtshausstaße 3
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