Beistandschaft
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Regelung der Unterhaltsansprüche
Die Einrichtung der Beistandschaft für minderjährige Kinder erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt.Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt durch das Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter dann Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
Das Jugendamt nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft anerkennen oder die Vaterschaft wird über einen Antrag bei Gericht geklärt.Der Beistand prüft auf Wunsch der Mutter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters, errechnet die Unterhaltshöhe und sorgt für die Festsetzung in Form einer vollstreckbaren Urkunde.
Kann hinsichtlich der Unterhaltshöhe keine Einigkeit erzielt werden, vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Kursleitung/Ansprechperson
Peter Bohlmann (für die Buchstaben A-F, St und T-Z)
Stadt Alsdorf A 51 Jugendamt
Hubertusstr. 17
52477 Alsdorf
Telefon: 02404 / 50-260
Fax: 02404 / 57999-260
E-Mail: peter.bohlmann@alsdorf.de
Dorothee Schleibach (für die Buchstaben G-S)
Stadt Alsdorf A 51 Jugendamt
Hubertusstr. 17
52477 Alsdorf
Telefon: 02404 / 50-201
Fax: 02404 / 57999-201
E-Mail: dorothee.schleibach@alsdorf.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Die Öffnungszeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Rathauses:
montags-freitags: 08:30h-12:00h
mittwochs: 14:00h-18:00h
und nach Vereinbarung
Wo?
A 51 Jugendamt Beistandschaften
52477 Alsdorf
Durchführende Organisation
A 51 Jugendamt Beistandschaften
52477 Alsdorf
Name Kontaktperson
Telefon
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Trägerschaft
Stadtverwaltung Alsdorf
52477 Alsdorf