Eingliederungshilfe

Beratung

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII im Jugendamt

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder /junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung oder einer Teilleistungsstörung (z.B Dyskalkulie /LRS) die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung. 

Die Eingliederungshilfe hat gem. § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V. mit § 53 Abs. 3 SGB XII folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern, so das der Prozess der Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Gesellschaft möglichst unterbrochen wird (Prävention)
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten (Re-Integration)
  • Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII wird nach Bedarf und nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch die Jugendhilfe im Einzelfall:
    • In ambulanter Form (z.B. Dyskalkulie- und Legasthenieförderung)
    • In Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
    • Durch geeignetes Personal und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen geleistet

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Leben mit Behinderung/Krankheit des Kindes, Weitere Angebote

Kursleitung/Ansprechperson

Markus Neumann

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-418

Fax: 02404/57999-418

E-Mail: markus.neumann@alsdorf.de

 

Laura Braun

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-365

Fax: 02404/57999-365

E-Mail: laura.braun@alsdorf.de

 

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Die Öffnungszeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Rathauses:

Mo-Fr: 08:30h-12:00h

Mi:      14:00-18:00h

und nach Vereinbarung

Wo?

A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe

Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Durchführende Organisation

A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe

Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Name Kontaktperson

Markus Neumann

Telefon

Email

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadtverwaltung Alsdorf

Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Manfred Schmidt (kommissarische Leitung)

Telefon

Email