• altersunabhängig

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII im Jugendamt

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder /junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung oder einer Teilleistungsstörung (z.B Dyskalkulie /LRS) die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung. 

Die Eingliederungshilfe hat gem. § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V. mit § 53 Abs. 3 SGB XII folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern, so das der Prozess der Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Gesellschaft möglichst unterbrochen wird (Prävention)
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten (Re-Integration)
  • Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII wird nach Bedarf und nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch die Jugendhilfe im Einzelfall:
    • In ambulanter Form (z.B. Dyskalkulie- und Legasthenieförderung)
    • In Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
    • Durch geeignetes Personal und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen geleistet

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wo
A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Markus Neumann

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-418

Fax: 02404/57999-418

E-Mail: markus.neumann@alsdorf.de

 

Laura Braun

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-365

Fax: 02404/57999-365

E-Mail: laura.braun@alsdorf.de

 

Zum Anbieter

Wo

A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Wann

Die Öffnungszeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Rathauses:

Mo-Fr: 08:30h-12:00h

Mi:      14:00-18:00h

und nach Vereinbarung


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe
Name Kontaktperson: Markus Neumann
E-Mail-Adresse: markus.neumann@alsdorf.de
Telefon: 02404/50-418

Angebot von

A 51 Jugendamt Eingliederungshilfe

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf

In Kooperation mit

Stadtverwaltung Alsdorf

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf


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