Stadt Bottrop Beurkundung einer Geburt / Geburt-Anmeldung

  • 0 bis 1 Jahre

Nun ist es endlich soweit - Ihr Baby ist da! Natürlich sollen zunächst einmal alle Verwandten und Freunde schnellstens von diesem freudigen Ereignis erfahren, aber auch die amtliche Anmeldung des Neugeborenen sollte möglichst schnell nach der Geburt erfolgen. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt der Gemeinde angemeldet werden, wo das Kind geboren wurde. Ist das Kind in Bottrop geboren, ist das Standesamt Bottrop zuständig.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
Kontakt

Sofie Boncol

Nazmiye Gündogan

Zum Anbieter

Wo

Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Bottrop
Name Kontaktperson: Sofie Boncol
E-Mail-Adresse: standesamt@bottrop.de
Telefon: 02041 703264

Angebot von

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

In Kooperation mit

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop


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