Grundsicherung
Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
Bei den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen handelt es sich um eine eigenständige, sozialhilfeorientierte Grundsicherung, die im Wesentlichen der Sozialhilfe entspricht.
Ziel des Gesetzes ist:
- Aufstockung einer nicht ausreichenden Rentenleistung und Bekämpfung verschämter Altersarmut
- Sicherung des Lebensunterhaltes bei dauerhafter Erwerbsminderung
Wer kann Leistungen erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- die älter als 65 Jahre oder
- die älter als 18 Jahre sind und -unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage- dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
Wer hat keinen Anspruch auf Leistungen?
- Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
- Personen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
- Personen, bei denen feststeht, dass das Einkommen ihrer Kinder einen Betrag von 100.000 EUR übersteigt und die hieraus Unterhaltsleistungen erbringen können
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Anträge für Personen, die nicht stationär untergebracht sind, können beim Amt für Soziales und Migration gestellt werden. Für Personen, die im Heim leben, ist der Antrag beim Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim zu stellen.
Kontakt: sozialehilfen@erftstadt.de
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Anmeldung | Erforderlich |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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Wo
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Soziales und Migration |
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Name Kontaktperson: | Frau Wolf |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/409-115 |
Angebot von
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
In Kooperation mit
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt