Hilfe zum Lebensunterhalt/ Bürgergeld
Wenn Sie als Eltern den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können, können sie entsprechend Sozialhilfe/ Bürgergeld nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) beim "Fachbereich Soziales" im Verwaltungsgebäude am Hoogeweg in Kevelaer beantragen. (Eine Hilfe zum Lebvensunterhalt nach dem SGB II können erwerbsfähige Personen, in Form von Arbeitslosengeld II als auch nicht erwerbsfähige Personen, in Form von Bürgergeld beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen.)
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Die Öffnungszeiten sind der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden:https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/ Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert. |
- Wann
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- Wo
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"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Abteilung "Soziales"„ Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“ Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer, Tel.: 02832 122 101, E-Mail: info@kevelaer.de
Wo
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer |
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Name Kontaktperson: | Sachbearbeiter/ innen |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02832 122 101 |
Angebot von
Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer
In Kooperation mit
Wallfahrtsstadt Kevelaer
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