Vaterschaft anerkennen
Beratung
Vaterschaft anerkennen
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:
- bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes,
- beim Standesamt,
- beim Notar oder
- beim Amtsgericht.
Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
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Link zum Angebot
Alter des Kindes
vor der Geburt, 0 bis 1 Jahre
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Kreis Herford - Jugend und Familie
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Sandra Schollbach
Telefon: 05221 13-1486
Wo?
Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford
32051 Herford
Durchführende Organisation
Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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