Elterliche Sorge beurkunden

Beratung

Elterliche Sorge beurkunden

Elterliche Sorge beurkunden

Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.

Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

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Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Kontakt

Kreis Herford - Jugend und Familie
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Sandra Schollbach
Beistandschaften - Kirchlengern und Rödinghausen, Beurkundungen
Telefon: 05221 13-1486
 

Wo?

Kreis Herford - Soziale Dienste

Amtshausstraße 3
32051 Herford

Durchführende Organisation

Kreis Herford - Soziale Dienste

Amtshausstraße 3
32051 Herford

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