Elterliche Sorge beurkunden
Beratung
Elterliche Sorge beurkunden
Elterliche Sorge beurkunden
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.
Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Weitere Angebote, Weitere Angebote, Weitere Angebote
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Kontakt
Kreis Herford - Jugend und Familie
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Sandra Schollbach
Beistandschaften - Kirchlengern und Rödinghausen, Beurkundungen
Telefon: 05221 13-1486
Wo?
Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford
32051 Herford
Durchführende Organisation
Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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