Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen: Anspruch, Höhe, Dauer Merkblatt Kindergeld Kindergeld ab 18 Jahren Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen. Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet. Infos zu speziellen Ansprüchen: Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln. Kindergeld für Kinder mit Behinderung Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
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