Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärungen abgeben.
Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater sowie die Zustimmung der Mutter, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundenter Form abgeben muss.
Darüber hinaus können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber (volljährigen) Kindern sowie Betreuungsunterhalt beurkundet werden.
Die Beurkundungen sind auch vor der Geburt eines Kindes möglich.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Frau Dröge |
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Dieplohstraße 1
59581 Warstein - Kosten
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Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de
Wo
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Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
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Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Warstein |
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