Stadt Warstein Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

  • altersunabhängig

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärungen abgeben.

Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater sowie die Zustimmung der Mutter, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundenter Form abgeben muss.

Darüber hinaus können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber (volljährigen) Kindern sowie Betreuungsunterhalt beurkundet werden.

Die Beurkundungen sind auch vor der Geburt eines Kindes möglich.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Frau Dröge
Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de

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Name der durchführenden Organisation: Stadt Warstein
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