Stadt Soest, Wohngeld
Stadt Soest, Wohngeld
Um die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern, wird anspruchsberechtigten Haushalten ein Wohngeld-Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. In beiden Fällen dient es der wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens.
Wohngeld kann auf Antrag gewährt werden. Antragsformulare bekommen die BürgerInnen bei der örtlichen Wohngeldstelle, sind aber auch online zum herunter laden erhältlich. Wer die Möglichkeiten hat, kann den Antrag auch online stellen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Frau A. Nölle
Telefon: 02921 103-2241
E-Mail: a.noelle@soest.de
Frau J. Ragge
Telefon: 02921 103-2242
E-Mail: j.ragge@soest.de
Frau A. Schweig
Telefon: 02921 103-2243
E-Mail: a.schweig@soest.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Wo?
Stadt Soest - Wohngeld
59494 Soest
Durchführende Organisation
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
59494 Soest