Kindergeld

Grundsätzich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
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Kreis Minden-Lübbecke- Frühe Hilfen
Portastraße 13
32423 Minden - Kontakt
Familienkasse, Telefon gebührenfrei: 0800 4 555530
Wo
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