Kindergeld und Kinderzuschlag

Beratung

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen monatlich gezahlt. Es beträgt für das erste und jedes weitere Kind 250 Euro.

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern entgegen wirken. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für Familien im Niedrigeinkommensbereich bis zu 297 Euro monatlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind.

Vorraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag sind:

  • Die Eltern des Kindes beziehen bereits Kindergeld.
  • Anspruch auf den Zuschlag haben Eltern nur, wenn sie mindestens 900 Euro brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 Euro. Mit zunehmendem Einkommen verringert sich der Zuschlag, bis er ganz ausläuft.
  • Die Eltern können mit Hilfe des Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens sowie dem Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit (SGB II) vermeiden.

Bezieher von Kinderzuschlag können darüber hinaus auch einige Leistungen zur Bildung und Teilhabe für ihre Kinder erhalten (z.B. eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte, Klassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort, angemessene Lernförderung). Auskünfte zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erteilt das Jobcenter Dorsten oder sie können auch in Familienbüro kommen. Dort sind die Leistungen auch zu beantragen.

Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Tel.: 0800 4555530

Görresstr. 15

45657 Recklinghausen 

Anträge an die

Familienkasse Bochum

- Kindergeld/Kinderzuschlag

44785 Bochum

 

 

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Öffnungszeiten:

Montag:        08:00 -  12:00

Dienstag:      08:00  - 12:00

Mittwoch:      geschlossen

Donnerstag:   08:00 - 18:00

Freitag:          geschlossen

 Samstag:      geschlossen

Sonntag:        geschlossen

Wo?

Familienkasse Recklinghausen

Görresstraße 15
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Trägerschaft

Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord

Postfach
44785 Bochum

Art des Trägers

Öffentlicher Träger