Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen monatlich gezahlt. Es beträgt für das erste und jedes weitere Kind 250 Euro.
Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag soll der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern entgegen wirken. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für Familien im Niedrigeinkommensbereich bis zu 297 Euro monatlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind.
Vorraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag sind:
- Die Eltern des Kindes beziehen bereits Kindergeld.
- Anspruch auf den Zuschlag haben Eltern nur, wenn sie mindestens 900 Euro brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 Euro. Mit zunehmendem Einkommen verringert sich der Zuschlag, bis er ganz ausläuft.
- Die Eltern können mit Hilfe des Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens sowie dem Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit (SGB II) vermeiden.
Bezieher von Kinderzuschlag können darüber hinaus auch einige Leistungen zur Bildung und Teilhabe für ihre Kinder erhalten (z.B. eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte, Klassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort, angemessene Lernförderung). Auskünfte zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erteilt das Jobcenter Dorsten oder sie können auch in Familienbüro kommen. Dort sind die Leistungen auch zu beantragen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
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