Wohngeld/Lastenzuschuss
Wohngeld/Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum geleistet. Für Mietwohnungen wird es als Mietzuschuss und für Wohneigentum in Form des Lastenzuschusses gewährt. Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Antragsberechtigt sind jeweils der Mieter/die Mieterin bzw. der Eigentümer/die Eigentümerin. Weitergehende Informationen finden Sie beim zuständigen Ministerium des Landes NRW. Sie finden dort auch ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke, sowie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert ausrechnen lassen können ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. |
- Wo
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Rathaus
Rathausplatz 1
59174 Kamen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Nina Alban
Wo
Rathaus
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Wann
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 (Raum 21 im Erdgeschoss)
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Wohngeld/Lastenzuschuß Stadt Kamen |
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Name Kontaktperson: | Nina Alban |
E-Mail-Adresse: | soziales@stadt-kamen.de |
Telefon: | 02307/148-3673 |
Angebot von
Wohngeld/Lastenzuschuß Stadt Kamen
Rathausplatz 1 (Erdgeschoss, Raum 21), 59174 Kamen
In Kooperation mit
Stadt Kamen - Fachbereich 51 - Jugend, Soziales, Schule und Sport
Rathausplatz 1, 59174 Kamen