Beistandschaft

Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsansprüchen von Minderjährigen.
Als Mutter oder Vater können Sie eine Beistandschaft des Jugendamtes für Ihr Kind beantragen
- wenn Sie die elterliche Sorge für das Kind allein tragen und das Kind bei Ihnen lebt
- wenn Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und das Kind bei nur einem Elternteil lebt.
Der Beistand vertritt Ihr Kind und kann in seinem Namen handeln – auch vor Gericht. Ihre elterliche Sorge wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Eine Beistandschaft wird nur auf Antrag eingerichtet. Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Sie können die Beistandschaft jederzeit nach der Geburt und bis zum 18. Geburtstag des Kindes beantragen.
Die Beistandschaft kann jederzeit ganz oder teilweise beendet werden durch den Elternteil, der sie beantragt hatte. Wenn Ihr Kind volljährig wird, endet diese automatisch.
Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes spielt keine Rolle für den Anspruch auf Beistandschaft, allerdings muss es in Deutschland leben.
Altersgruppe | |
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten. |
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Jugendamt Oer-Erkenschwick /Beistandschaft
Berliner Platz 14A
45739 Oer-Erkenschwick - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Digulla
Tel.: 02368 / 691-334
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Wo
Jugendamt Oer-Erkenschwick /Beistandschaft
Berliner Platz 14A
45739 Oer-Erkenschwick
Wann
Öffnungszeiten
Montag 08:30-09:30 Uhr
Dienstag 08:30-09:30 Uhr
Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Oer-Erkenschwick /Beistandschaft |
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Name Kontaktperson: | Frau Digulla |
E-Mail-Adresse: | beistandschaft@oer-erkenschwick.de |
Telefon: | 02368 / 691-334 |
Angebot von
Jugendamt Oer-Erkenschwick /Beistandschaft
Berliner Platz 14A, 45739 Oer-Erkenschwick
In Kooperation mit
Stadt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick