Stadt Oberhausen - Mietzuschuss (Wohngeld)
Informationen unter: Wohngeld >>
Der Mietzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Miete.
Weitere Dienstleistungen
Wohngeld Erhöhungsantrag Miet- / Lastenzuschuss >>
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Art des Angebots | |
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Anmeldung | Erforderlich (Link zur Anmeldung) |
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Stadt Oberhausen - Wohngeldstelle
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Oberhausen - Wohngeldstelle
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Oberhausen - Wohngeld und Wohnungsaufsicht |
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Name Kontaktperson: | Thomas Dobbelstein |
E-Mail-Adresse: | thomas.dobbelstein@oberhausen.de |
Telefon: | 0208 825-2617 |
Angebot von
Stadt Oberhausen - Wohngeld und Wohnungsaufsicht
Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
In Kooperation mit
Stadt Oberhausen
Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen