Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt auf, damit Ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden können. Die Zuständigkeiten richten sich immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Oder stellen Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss direkt online unter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
E-Mail: unterhaltsvorschuss@dorsten.de
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - J
02362 66-4592
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben K - Md
02362 66-4595
Bewilligung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Me – Re
02362 66-4598
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Rf – Z
02362 66-4597
Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Me – Re, offener Forderungen Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z
02362 66-4586
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Wo?
Stadt Dorsten
46284 Dorsten
Durchführende Organisation
Stadt Dorsten
46284 Dorsten