Jugendhilfe im Gerichtsverfahren
Jugendhilfe im Gerichtsverfahren
Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die JuHiS arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.
Unsere Aufgabe ist es, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens zu beraten und zu betreuen.
Wir beraten nicht nur Jugendliche und Heranwachsende, sondern sind auch Ansprechpersonen für Eltern oder Betreuende.
Wir arbeiten in Kooperation mit, aber unabhängig von, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das Angebot der JuHiS ist freiwillig und kostenlos!
Für weitere Informationen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Kontakt
Abteilungsleitung
02362 66-4670
Sachbearbeitung
02362 66-4621
0155 60054215
02362 66-4622
0155 60054214
Amt für Familie und Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Bismarckstraße 5
46284 Dorsten
51-Jugendhilfe_im_Strafverfahren@dorsten.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wann?
Termin(e)
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung
Wo?
Stadt Dorsten
46284 Dorsten
Durchführende Organisation
Stadt Dorsten
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Telefon
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