• 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig

Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei

  • Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
  • Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
  • Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
  • Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln

Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei

  • nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
  • laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes

Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.

 

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Wo

Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss
Virchowstraße 83
46047 Oberhausen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: amtsvormundschaft@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-9426

Angebot von

Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss

Virchowstraße 83, 46047 Oberhausen

In Kooperation mit

Stadt Oberhausen

Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen


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