Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern

Beratung

Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern

Das Amt für Grundsicherung/Jobcenter der Stadt Arnsberg zahlt den Unterhalt für Ihr Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine/ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen kann.
Eine Unterhaltsvorschussleistung erhält ihr Kind, wenn es:

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • vom anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßigen Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Mindestunterhalts erhält

 

Antragstellung Unterhaltsvorschuss - online direkt über das Familien.Portal.NRW

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Alter des Kindes

3 bis 6 Jahre, altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wann?

Termin(e)

Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Wo?

Jobcenter Arnsberg

Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Durchführende Organisation

Stadt Arnsberg - Jobcenter

Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Name Kontaktperson

Andrea Welschoff

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Arnsberg - Jobcenter

Rathausplatz 1
59759 Arnsberg

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Andrea Welschoff

Telefon

Email

Link Träger