Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern
Beratung
Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern
Das Amt für Grundsicherung/Jobcenter der Stadt Arnsberg zahlt den Unterhalt für Ihr Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine/ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen kann.
Eine Unterhaltsvorschussleistung erhält ihr Kind, wenn es:
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- vom anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßigen Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Mindestunterhalts erhält
Antragstellung Unterhaltsvorschuss - online direkt über das Familien.Portal.NRW
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Alter des Kindes
3 bis 6 Jahre, altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wann?
Termin(e)
Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wo?
Jobcenter Arnsberg
Lange Wende 42
59755 Arnsberg
59755 Arnsberg
Durchführende Organisation
Stadt Arnsberg - Jobcenter
Lange Wende 42
59755 Arnsberg
59755 Arnsberg
Name Kontaktperson
Andrea Welschoff
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Arnsberg - Jobcenter
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg
59759 Arnsberg
Art des Trägers
Öffentlicher Träger
Name Kontaktperson
Andrea Welschoff