Kindertagespflege Stadt Bad Oeynhausen
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. Eine geringe Anzahl an Kindern wird in den Wohnräumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut. Sie ermöglicht es somit auch intensiv auf einzelne Kinder einzugehen. Besonders Kinder unter drei Jahren benötigen viel Zuwendung und Aufmerksamkeit, um eine verlässliche Bindung zu ihrer Betreuungsperson aufbauen zu können. Wärme, Nähe und Geborgenheit bieten dem Kind die Sicherheit, die es für eine gesunde Entwicklung benötigt.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und der institutionellen Betreuung gleichgestellt. Sie wird durch geeignete Tagesmütter und Tagesväter geleistet und dient der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, vor allem von Kleinkindern.
Um diese Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGBVIII) durch das Jugendamt voraus. Dazu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden. (Informationsblatt zur Tagespflege)
Die Stadt Bad Oeynhausen möchte die Kindertagespflege quantitativ und vor allem auch qualitativ ausbauen, um die frühkindliche Förderung in dieser Betreuungsform zu verbessern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Für die ersten Schritte in diese Richtung hat die Stadt Bad Oeynhausen am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen. Die daraus gewonnen Erfahrungen baut die Stadt in Zukunft weiter aus.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und der institutionellen Betreuung gleichgestellt. Sie wird durch geeignete Tagesmütter und Tagesväter geleistet und dient der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, vor allem von Kleinkindern.
Um diese Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGBVIII) durch das Jugendamt voraus. Dazu müssen entsprechende Qualifizierungen und die räumlichen Möglichkeiten nachgewiesen werden. (Informationsblatt zur Tagespflege)
Die Stadt Bad Oeynhausen möchte die Kindertagespflege quantitativ und vor allem auch qualitativ ausbauen, um die frühkindliche Förderung in dieser Betreuungsform zu verbessern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Für die ersten Schritte in diese Richtung hat die Stadt Bad Oeynhausen am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen. Die daraus gewonnen Erfahrungen baut die Stadt in Zukunft weiter aus.
Informationen und Vordrucke
Regeln zur Kindertagespflege Satzung zur Kindertagespflege in Bad Oeynhausen (mit Wirkung vom 31.07.2016)
Grundinformationen zur Tagespflege Informationsblatt zur Tagespflege
Informationen und Anträge für Eltern Leitfaden für ElternAntrag für Eltern
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
- Wo
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Kindertagespflege Bad Oeynhausen
Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen - Kontakt
- Frau Elke Vortmeyer
Telefon 05731/14-4224
Mail e.vortmeyer@badoeynhausen.de
Wo
Kindertagespflege Bad Oeynhausen
Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Bad Oeynhausen |
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Name Kontaktperson: | Elke Vortmeyer |
E-Mail-Adresse: | e.vortmeyer@badoeynhause.de |
Telefon: | 05731 14 4224 |
Angebot von
Jugendamt Bad Oeynhausen
Ostkorso 5, 32543 Bad Oeynhausen
In Kooperation mit
Stadt Bad Oeynhausen
Ostkorso 8, 32543 Bad Oeynhausen