Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Bei einer Notlage können Sie in einer Schwangerenberatungsstelle finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Je nach Einzelfall werden finanzielle Hilfen für eine Erstausstattung, für die Wohnung, oder sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen gewährt. Der Antrag kann nur vor der Geburt Ihres Kindes gestellt werden. Auf andere Sozialleistungen wie z.B. dem ALG II werden diese finanzielle Hilfen nicht angerechnet. Rufen Sie uns an und vereinbaren ein Beratungsgespräch mit uns. So haben wir genügend Zeit für Sie.
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| Art des Angebots | |
| Sprachen | |
| Kosten | |
| Anmeldung | Erforderlich (Link zur Anmeldung) |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Schwangerenberatungsstelle
Lange Straße 84
44532 Lünen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Hildegard-Wiegert-Fahnert,
Simone Nieß
Wo
Schwangerenberatungsstelle
Lange Straße 84
44532 Lünen
Wann
Termine freitags nach Vereinbarung. Tel. 02389/925180
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Schwangerenberatungsstelle |
|---|---|
| Name Kontaktperson: | Hildegard Wiegert-Fahnert, Simone Nieß |
| E-Mail-Adresse: | schwangerschaftsberatung@ksd-sozial.de |
| Telefon: | 02389/925180 |
Angebot von
Schwangerenberatungsstelle
Lange Str. 84, 44536 Lünen
In Kooperation mit/ In Trägerschaft
Katholischer Sozialdienst e.V.
Stadthausstr. 2, 59065 Hamm

