Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine Wohnung bezogen werden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Ausstellung eines WBS hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Altersgruppe | |
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Sprachen | |
Kosten | Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben. In bestimmten Fällen entfällt diese Gebühr. |
- Wann
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- Wo
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Bürgeramt der Stadt Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl - Kosten
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben.
In bestimmten Fällen entfällt diese Gebühr.
- Kontakt
Frau Drossaki - 02232 79-3680
Frau Roese - 02232 79-3600
Wo
Bürgeramt der Stadt Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Wann
Montag bis Donnerstag 08.30-15.30 Uhr
Freitag 08.30-12.30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Bürgeramt der Stadt Brühl |
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Name Kontaktperson: | Michael Cibura |
E-Mail-Adresse: | mcibura@bruehl.de |
Telefon: | 02232 79 38 50 |
Angebot von
Bürgeramt der Stadt Brühl
Uhlstraße 3, 50321 Brühl
In Kooperation mit
Stadt Brühl
Uhlstraße 3, 50321 Brühl