Vaterschaft anerkennen
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:
- bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes,
- beim Standesamt,
- beim Notar oder
- beim Amtsgericht.
Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.
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Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford - Kosten
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Sandra Schollbach
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