Kreis Herford - Soziale Dienste Vaterschaft anerkennen

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.

Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:

  • bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes,
  • beim Standesamt,
  • beim Notar oder
  • beim Amtsgericht.

Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot

Wo

Kreis Herford - Soziale Dienste
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Wann

Kreis Herford - Jugend und Familie
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Sandra Schollbach
Telefon: 05221 13-1486
 

Angebot von

Kreis Herford - Soziale Dienste

Amtshausstraße 3, 32051 Herford

In Kooperation mit

Kreis Herford - Soziale Dienste

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