Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Da es durch das neue ElterngeldPlus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung gibt, können Eltern zur Erstinformation vor der Beantragung hierzu den Eltergeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen.
Ebenfalls enthalten die Seiten des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integrations des Landes Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Informationsangebot.
Für eine persönliche Beratung können Sie sich gerne an uns wenden.
Sie können das Elterngeld direkt bei der Enlterngeldstelle mit dem entsprechenden Formular oder online über as Portal "Elterngeld Digital" des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Hier gehts zum Portal "Elterngeld DIgital".
Weitere Informationen, Links und das Formular für den Elterngeldantrag finden Sie hier.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
Wo
Amt für Familie und Jugend - Rheinisch Bergischer Kreis
Refrather Weg 30
51469 Bergisch Gladbach
Wann
Öffnungszeiten der Elterngeldstelle:
Montag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstags: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Familie und Jugend - Rheinisch Bergischer Kreis |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | elterngeld@rbk-online.de |
Telefon: | 02202-13 6270 |
Angebot von
Amt für Familie und Jugend - Rheinisch Bergischer Kreis
Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach