Elterngeld
Das Elterngeld wird nach der Geburt des Babys beantragt.
Man bekommt es bis das Baby 14 Monate alt ist, wenn man alleinerziehend ist oder der andere Elternteil auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.
Man muss einen Antrag ausfüllen. Alle Informationen und den Antrag unter dem Link.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Wann
montags - freitags 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Generationen und Soziales |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | info@rhein-erft-kreis.de |
Telefon: | 02271 8345038 |
Angebot von
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
In Kooperation mit
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
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