Stadt Soest, Wohngeld
Um die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern, wird anspruchsberechtigten Haushalten ein Wohngeld-Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. In beiden Fällen dient es der wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens.
Wohngeld kann auf Antrag gewährt werden. Antragsformulare bekommen die BürgerInnen bei der örtlichen Wohngeldstelle, sind aber auch online zum herunter laden erhältlich. Wer die Möglichkeiten hat, kann den Antrag auch online stellen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten |
- Wo
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Stadt Soest - Wohngeld
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau A. Nölle
Telefon: 02921 103-2241
E-Mail: a.noelle@soest.de
Frau J. Ragge
Telefon: 02921 103-2242
E-Mail: j.ragge@soest.de
Frau A. Schweig
Telefon: 02921 103-2243
E-Mail: a.schweig@soest.de
Wo
Stadt Soest - Wohngeld
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Wann
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | post@soest.de |
Telefon: | 02921 103-0 |
Angebot von
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
Am Vreithof 8, 59494 Soest