• altersunabhängig

Um die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern, wird anspruchsberechtigten Haushalten ein Wohngeld-Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. In beiden Fällen dient es der wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens.

Wohngeld kann auf Antrag gewährt werden. Antragsformulare bekommen die BürgerInnen bei der örtlichen Wohngeldstelle, sind aber auch online zum herunter laden erhältlich. Wer die Möglichkeiten hat, kann den Antrag auch online stellen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Soest - Wohngeld
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau A. Nölle

Telefon: 02921 103-2241

E-Mail: a.noelle@soest.de

 

Frau J. Ragge

Telefon: 02921 103-2242

E-Mail: j.ragge@soest.de

 

Frau A. Schweig

Telefon: 02921 103-2243

E-Mail: a.schweig@soest.de

Zum Anbieter

Wo

Stadt Soest - Wohngeld
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest

Wann

Öffnungszeiten:

Montag:            08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:          08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag:      08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:             08:30 - 12:30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: post@soest.de
Telefon: 02921 103-0

Angebot von

Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales

Am Vreithof 8, 59494 Soest


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