Stadt Soest - Geburtenanmeldungen
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt beurkundet werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes, nicht nach dem Wohnort der Eltern. Die Geburt Ihres Kindes ist innerhalb einer Woche nach Geburt zu beurkunden.
Weitere Informationen zur Geburtenanmeldung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Soest (siehe Link).
| Altersgruppe | |
|---|---|
| Art des Angebots | |
| Sprachen | |
| Kosten |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Stadt Soest - Standesamt
Am Vreithof 8
59494 Soest - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Die Ansprechpersonen können unter dem link eingesehen werden.
Wo
Stadt Soest - Standesamt
Am Vreithof 8
59494 Soest
Wann
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Stadt Soest - Standesamt |
|---|---|
| Name Kontaktperson: | Miriam Kühle |
| E-Mail-Adresse: | m.kuehle@soest.de |
| Telefon: | 02921 103-2120 |
Angebot von
Stadt Soest - Standesamt
Am Vreithof 8, 59494 Soest
In Kooperation mit/ In Trägerschaft
Stadt Soest
Am Vreithof 8, 59494 Soest

