Rückbildungsgymnastik
Rückbildungsgymnastik
Bei der Rückbildungsgymnastik geht es um die Stärkung der, durch die Schwangerschaft und Geburt beanspruchten, Muskulatur des Beckenbodens und des Bauches. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt (je nach Verlauf) kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden.
Die Kosten, excl. Raumgebühr, werden von der Krankenkasse übernommen. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, müssen die Kosten für diesen Termin selbst getragen werden.
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse müssen Sie bei den Kursen von Beate Sagemüller und Franziska Oberschelp das hinterlegte pdf-Dokument ausfüllen und beim ersten Termin abgeben. Für die Kurse bei Katja Schöler melden Sie sich bitte zusätzlich auf der Webseite der Hebamme an:
www.hebammerei-verl.de
BITTE BEACHTEN SIE, dass es jederzeit, je nach Verlauf der CORONA-Pandemie, zu Einschränkungen im Kursbetrieb kommen kann. Termine dieses Kurses, die nicht im Haus stattfinden dürfen, werden online durchgeführt.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Hebammen: Franziska Oberschelp und Beate Sagemüller
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Anmeldung erfolderlich auf unserer Homepage
Wo?
Droste Haus
33415 Verl
Durchführende Organisation
Droste Haus
33415 Verl