Stadt Köln - Jugendamt - Sorgeregister (ganz Köln)

„Negativbescheinigung / Sorgebescheinigung“
Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Sorgeerklärungen
Das Sorgeregister erfasst Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge für in Köln geborene Kinder.
Alleinerziehende Mütter oder Väter mit dem Wohnsitz Köln, können sich über ihre alleinige Sorge einen Nachweis in Form einer Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung beinhaltet die Aussage, dass eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge nicht registriert wurde.
Altersgruppe | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Tel. 0221 / 221-25401 E-Mail: sorgeregister@stadt-koeln.de |
- Wo
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Stadt Köln - Jugendamt - Sorgeregister
Am Justizzentrum 6
50939 Köln - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Tel. 0221 / 221-25401
E-Mail: sorgeregister@stadt-koeln.de
Online – Antrag möglich unter:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00399/index.html
Wo
Stadt Köln - Jugendamt - Sorgeregister
Am Justizzentrum 6
50939 Köln
Wann
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | jugendamt@stadt-koeln.de |
Telefon: | 0221/ 221-0 |
Angebot von
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln