Geburtsurkunden für Neugeborene
Zuständig für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt am Geburtsort, auf den Wohnort der Eltern kommt es nicht an.
Direkt nach der Geburt stellt das Krankenhaus eine Geburtsanzeige aus und übermittelt diese meist auch selbst an das Standesamt des Geburtsortes. Bitte erkundigen Sie sich vor der Entbindung, ob das Krankenhaus dieses übernimmt und welche Unterlagen es von Ihnen benötigt.
Im Standesamt des Geburtsortes wird das Kind in das Geburtenregister eingetragen. Nach telefonischer Rücksprache und Terminvereinbarung können Sie die Urkunde einige Tage später im Standesamt abholen. Sie erhalten dort auch 3 zweckgebundene Urkunden (Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe). Das Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern wird meist automatisch über die Eintragung der Geburt informiert.
Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, stellen Hebammen, Geburtshelfer*innen oder Ärzt*innen die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie dem Standesamt vor Ort dann innerhalb 1 Woche vorlegen.
Da es im Ausländerrecht einige Besonderheiten gibt, erkundigen Sie sich bitte vorab im Standesamt über erforderliche Unterlagen.
Unverheiratete Eltern haben bereits vor der Geburt die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt die Vaterschaft für das Kind anzuerkennen. So können beide Elternteile in die Geburtsurkunde eingetragen werden.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte erkundigen Sie sich bei dem Standesamt der Stadt, in der Ihr Kind geboren wurde. |
Wo
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