Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. September 2023 erstellt.


Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) stellt die technische Struktur für eine Internetanwendung zur Verfügung, in der Kommunen in NRW Angebote in ihrem Zuständigkeitsbereich für Familien darstellen und auffindbar machen können.


Das MKJFGFI ist bemüht, die Anwendung Guter Start NRW barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vom MKJFGFI zur Verfügung gestellte Infrastruktur im Rahmen von Guter Start NRW und wurde am 01. September 2023 aktualisiert. Sie gilt für Websites, die auf der Grundlage von Guterstart.nrw erstellt wurden.



Feedback und Kontakt


Sollten Sie uns darüber hinaus Hinweise geben wollen und sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail [guterstart@mkjfgfi.nrw.de] oder rufen Sie uns unter (0211) 837-02 an.


Sie können uns auch per Post erreichen unter folgender Adresse:


Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf.



Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen


Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Über folgende E-Mail-Adresse können Sie sich an die Überwachungsstelle wenden: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik



Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren


Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Per Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Mailadresse zu erreichen: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de


Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

nach oben>