Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind einer nicht verheirateten Mutter kann anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Die Vaterschaft zum Kind einer verheirateten Mutter kann festgestellt werden, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wurde. Eine solche Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit der rechtskräftigen Scheidung wirksam. In diesem Fall bedarf die Anerkennung auch der Zustimmung des zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheirateten Mannes. Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich. Hierzu benötigt der Kindesvater einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und seine Orginal-Geburtsurkunde und - falls verheiratet- einen Nachweis der Eheschließung und der Namensführung in der Ehe. Die Mutter (bei Kindern über 14 Jahren auch das Kind) muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Durch die Anerkennung treten verwandschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts - und erbrechtlichen Folgen ein. Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern beim Jugendamt erklären, gemeinsam die Sorge übernehmen zu wollen.Geben sie keine Erklärung ab, bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt. Sie können einen Vaterschaftsanerkennung bei dem Standesamt der Stadt Siegen oder im Jugendamt beantragen.
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